{"id":165,"date":"2016-04-14T12:47:15","date_gmt":"2016-04-14T12:47:15","guid":{"rendered":"http:\/\/artpyro.de\/?page_id=165"},"modified":"2016-04-15T07:08:47","modified_gmt":"2016-04-15T07:08:47","slug":"unsere-agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/artpyro.de\/?page_id=165","title":{"rendered":"Unsere AGB"},"content":{"rendered":"<p><b>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) \u2013 Durchf\u00fchrung von Feuerwerken<\/b><br \/>\nVersion 2.2 vom 01. Januar 2014. hier auch als Download <a href=\"\/download\/AGB_Artpyro.pdf\" target=\"_blank\">AGB_Artpyro.pdf<\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Soweit nicht Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0<b>1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Geltungsbereich<\/b><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0Mit der Unterzeichnung eines Auftrages zur Durchf\u00fchrung eines Feuerwerks, treten die allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen, nachfolgend AGB genannten, in Kraft. Alle aufgef\u00fchrten Punkte der AGB, gelten f\u00fcr die Gesamtheit aller Mitarbeiter von<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Artpyro fireworks-events, nachfolgend Auftragnehmer genannte und dem Auftraggeber, nachfolgend als Veranstalter bezeichnet.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0Alle Abweichungen von den AGB, bed\u00fcrfen der schriftlichen Vereinbarung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><b>\u00a02.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Auftragserteilung<\/b><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">S\u00e4mtliche Beratungen und Vorgespr\u00e4che, inklusive einer gegebenenfalls erforderlichen ersten Ortsbesichtigung, erfolgen bis zur Unterzeichnung eines schriftlichen Auftrages kostenlos. \u00dcber die Erforderlichkeit einer Ortsbesichtigung, entscheidet der Auftragnehmer. Mit der Unterzeichnung der schriftlichen Auftragserteilung, erkl\u00e4rt sich der Veranstalter mit den ABG einverstanden. Erst durch die schriftliche Best\u00e4tigung des Auftragnehmers, (Fax oder Email sind ausreichend) sowie einer Anzahlung von 50 % des Gesamtbetrages, gilt der Auftrag als angenommen und der Vertrag als zustande gekommen. Der Auftragnehmer beh\u00e4lt sich vor die Art der Effekte, sowie die Effektreihenfolge f\u00fcr alle vorgeschlagenen Feuerwerks-Choreografien zu \u00e4ndern. Die Vorschl\u00e4ge k\u00f6nnen jederzeit ge\u00e4ndert, bzw. angepasst werden, wenn die \u00e4u\u00dferen Gegebenheiten, wie z.B. Lieferengp\u00e4sse von Herstellern, Trockenheit, Regen, zu hohe Windgeschwindigkeiten, gesetzliche Regelungen, Sicherheitsrisiken, etc. dies erfordern. Entsprechende \u00c4nderungen, d\u00fcrfen durch den Auftragnehmer auch kurzfristig und ohne Einverst\u00e4ndnis des Veranstalters vorgenommen werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><b>\u00a0 3.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Preise und Bezahlung<\/b><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Entgelte f\u00fcr die Feuerwerksveranstaltung, werden in schriftlicher Form verbindlich festgehalten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">50 % des so vereinbarten Entgeltes, sind bei der Auftragsunterzeichnung zu zahlen. Die restlichen 50 % werden nach dem Aufbau des Feuerwerkes f\u00e4llig. Das Entgelt umfasst alle Kosten f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Feuerwerks. Die Wahl der Zahlungsweise obliegt dem Auftragnehmer, oder wird im Auftrag schriftlich festgelegt. Erforderliche Verpflegungs- und \u00dcbernachtungskosten, sind vom Veranstalter zu tragen. Bei Nichtbezahlung steht es dem Auftragnehmer zu, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><b>4.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Genehmigung<\/b><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0Vor Beginn des Aufbaus, m\u00fcssen alle erforderlichen Zustimmungserkl\u00e4rungen Dritter vorliegen. Dazu geh\u00f6rt insbesondere eine schriftliche Genehmigung des Grundst\u00fcckbesitzers, auf dessen Grundst\u00fcck das Feuerwerk abgebrannt werden soll. F\u00fcr die Einholung aller erforderlichen Zustimmungserkl\u00e4rungen Dritter, hat der Veranstalter zu sorgen. Ein entsprechendes Formularmuster wird vom Auftragnehmer auf Wunsch bereitgestellt. Die Anzeige eines Feuerwerks, \u00fcbernimmt der Auftragnehmer.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die schriftliche Genehmigung f\u00fcr die Durchf\u00fchrung eines Kleinfeuerwerks der Klasse II gem. \u00a7 24 (1) der 1. SprengV (Bekanntmachung vom 31.01.91, BGB. 1,S.169) ist durch den Veranstalter einzuholen. Soll der Auftragnehmer diese Genehmigung einholen, so ist dies schriftlich in der Auftragserteilung festzuhalten. Der Veranstalter ist f\u00fcr diesen Fall verpflichtet, dem Auftragnehmer s\u00e4mtliche f\u00fcr die Erteilung dieser Genehmigung erforderlichen Unterlagen zur Verf\u00fcgung zu stellen. Stellt der Veranstalter diese Unterlagen daf\u00fcr nicht oder nicht zeitgerecht zur Verf\u00fcgung, so kann der Auftragnehmer vom Vertrag zur\u00fccktreten. Alle bis dahin dem Auftragnehmer entstandenen Auslagen, sind in diesem Fall vom Veranstalter zu tragen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><b>\u00a0 5.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Pflichten des Veranstalters<\/b><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0Der Veranstalter verpflichtet sich, dem Auftragnehmer eine ungehinderte Anreise zum Abbrennplatz zu erm\u00f6glichen und ihm den Abbrennplatz bis zur Freigabe durch den verantwortlichen Pyrotechniker zur Verf\u00fcgung zu stellen. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Abbrennplatz gegen das Betreten Unbefugter zu sichern. Er hat den Sicherheitsanordnungen des verantwortlichen Pyrotechnikers Folge zu leisten, anderenfalls ist der Auftragnehmer berechtigt vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Alle notwendigen Auslagen und Ausf\u00e4lle, sind in diesem Falle vom Veranstalter zu tragen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Alle Kosten, die durch die Durchf\u00fchrung von beh\u00f6rdlichen Auflagen entstehen die nicht feuerwerkstechnischer Natur sind, hat der Veranstalter zu tragen. Die Reste von abgebrannten pyrotechnischen Artikeln, hat der Auftragnehmer zu entsorgen. Durch den Auftragnehmer erfolgt nach dem Abbrand des Feuerwerks, eine Grobreinigung des Abbrennplatzes. Die Feinreinigung der Abbrennstelle, ist vom Veranstalter auf eigene Kosten durchzuf\u00fchren. Der Veranstalter hat den Auftragnehmer von Anspr\u00fcchen des Grundst\u00fcckeigent\u00fcmers wegen etwaiger Beeintr\u00e4chtigungen des Grundst\u00fcckes freizustellen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die unterschriebene Auftragserteilung (Vertrag), hat sp\u00e4testens einen Tag vor\u00a0 Durchf\u00fchrung des Feuerwerks beim Auftragnehmer vorzuliegen. Andernfalls beh\u00e4lt sich der Auftragnehmer vor, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0\u00a0\u00a0<b>6.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Pflichten des Auftragnehmers<\/b><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag gewissenhaft und p\u00fcnktlich durchzuf\u00fchren, sofern dem nicht Gr\u00fcnde entgegenstehen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, wie z.B. h\u00f6here Gewalt, fehlen beh\u00f6rdlicher Genehmigungen, Vorliegen von Sicherheitsrisiken, Witterungsbedingte Einfl\u00fcsse, die dem Abbrand des Feuerwerks entgegenstehen, etc.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Er entscheidet nach pflichtgem\u00e4\u00dfen Ermessen \u00fcber Art und Umfang aller zur Erf\u00fcllung des Auftrages erforderlichen Ma\u00dfnahmen. Der Auftragnehmer \u00fcbernimmt grunds\u00e4tzlich keine Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch den Abbrand des Feuerwerks entstanden sind. M\u00f6gliche Sch\u00e4den Dritter, sind vom Veranstalter durch eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzudecken. Auf Wunsch kann eine geeignete Haftpflichtversicherung vermittelt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><b>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 7.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Ausf\u00e4lle<\/b><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Kann das Feuerwerk wegen h\u00f6herer Gewalt, witterungsbedingten Einfl\u00fcssen, Krankheit, Tod oder Unfall nicht durchgef\u00fchrt werden, so hat der Veranstalter bei einem Auftragswert von bis zu 2500 Euro eine Kostenpauschale in H\u00f6he von 500 Euro und ab einem Auftragswert von 3000 Euro eine Kostenpauschale von 1000 Euro an den Auftragnehmer zu bezahlen. Eine Absage der Veranstaltung aus den oben genannten Gr\u00fcnden steht beiden Vertragsparteien zu.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bei einer Absage am Veranstaltungstag, sind eventuell entstandene Reiskosten mit 0,50 Euro pro Kilometer zu erstatten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Erfolgt die Absage durch den Auftragnehmer, so stellt dieser keinerlei Reisekosten in Rechnung. Im Krankheitsfalle des Pyrotechnikers steht es dem Auftragnehmer zu, die Feuerwerksveranstaltung abzusagen. Er ist verpflichtet, sich um einen entsprechenden Ersatz zu bem\u00fchen, es gibt in diesem Falle jedoch keine Durchf\u00fchrungsgarantie. Der Auftragnehmer erstattet in diesem Fall alle, durch den Veranstalter bereits geleistete vertragliche Entgelte.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Sollten die Punkte dieser AGB, sowie die schriftlich festgehaltenen Zusatzregelungen vom Veranstalter nicht eingehalten werden, so steht dem Auftragnehmer ein au\u00dferordentliches K\u00fcndigungsrecht zu. F\u00fcr diesen Fall ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, bereits geleistete Entgelte zu erstatten. Der Auftragnehmer haftet nicht bei Untersagung des Feuerwerks durch die jeweils zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) \u2013 Durchf\u00fchrung von Feuerwerken Version 2.2 vom 01. 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